Schutzkonzept des SV Lippramsdorf 1958 e.V.
SCHWEIGEN SCHÜTZT DIE FALSCHEN
Stand März 2025 (aktuell in weiterer Bearbeitung)
1. Aufgabe und Ziel
Wir, der SV Lippramsdorf, setzen uns im Rahmen unserer Aufgaben zur Erfüllung des in der Satzung des SV Lippramsdorf festgelegten Vereinszweckes für das Wohlergehen aller Sportler*innen und Funktionsträger*innen ein und verurteilen jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist (vgl. § 2 Abs. 5 der Satzung des SV Lippramsdorf).
Sporttreiben und Sportorganisation bergen auch einige spezifische Gefahrenpotenziale. Eine besondere Aufgabe ist daher der Schutz vor jeder Form von sogenannter interpersonaler Gewalt und Diskriminierung und den möglichen Auswirkungen.
Alle Teilnehmenden unseres Vereinslebens sollen sensibilisiert werden. Unser Verein bietet keinen Platz für Gewalt. Die Präventionsarbeit ist in unserem Verein verankert und steht für Werte wie Respekt, Sicherheit und Wertschätzung. Wir wollen das Vertrauen in unseren Verein bei den Mitgliedern und in der Öffentlichkeit stärken.
Fehler und Irrtümer können offen angesprochen und diskutiert werden.
2. Definition interpersoneller Gewalt im Sport
Die interpersonelle Gewalt ist im Sport nicht unbedingt sichtbar, Grenzverletzungen, Übergriffe oder Machtmissbrauch sind Anzeichen. Interpersonelle Gewalt kann sich aber auch in sexualisierter Gewalt, körperlicher (physischer) Gewalt, emotionaler (psychischer) Gewalt oder durch Vernachlässigung widerspiegeln.
Daher ist ein klares Verständnis der Begrifflichkeiten wichtig für effektive Präventions- und Interventionsmaßnahmen.
2.1 Machtmissbrauch
Machtmissbrauch ist der Missbrauch einer (ggf. nur gefühlten) Machtposition, um anderen Personen - über welche man Macht ausüben kann - zu schaden, sie zu schikanieren, zu benachteiligen oder selber einen persönlichen Vorteil zu verschaffen.
2.2 Grenzverletzungen und Übergriffe
Eine Grenzverletzung ist eine Situation, in der persönliche Grenzen des Gegenübers überschritten werden. Diese kommt einmalig oder gelegentlich vor und geschieht unbeabsichtigt.
Übergriffe geschehen beabsichtigt und können Teil einer Strategie des Handelnden sein.
2.3 Körperliche (physische Gewalt)
Körperliche Gewalt ist die gezielte Anwendung von Gewalt, die zu körperlichen Verletzungen führt oder das Potential dazu hat.
2.4 Emotionale (psychische) Gewalt
Psychische Gewalt bezeichnet Gewalthandlungen, die dazu geeignet sind, eine Person zu erniedrigen, zu bedrohen oder lächerlich zu machen.
2.5 Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die gegen den Willen von einer Person vorgenommen wird. Sexualisierte Gewalt kann auch verbal erfolgen.
2.6 Vernachlässigung
Vernachlässigung bedeutet wiederholtes Unterlassen fürsorglichen Verhaltens durch verantwortliche Personen.
3. Zielgruppe
Das Schutzkonzept des SV Lippramsdorf richtet sich an alle im und mit dem Verein aktiven Personen. Dazu gehören als interne Akteur*innen: Vereinsmitglieder, Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen, Vorstandsmitglieder und Platzwarte.
Externe Akteure sind Eltern/Erziehungsberechtigte, Zuschauer/Besucher, Begleitpersonen, Externe, Schiedsrichter und Gäste.
4 Prävention
4.1 Ergebnisse Risikoanalyse
Macht & Einfluss:
Zwischen Kinder/Jugendlichen und Erwachsenen besteht immer ein Abhängigkeitsverhältnis. Das Prinzip der Achtsamkeit alle Beteiligten ist daher unumgänglich und muss angewendet werden. Gespräche werden respektvoll und auf Augenhöhe geführt. Wenn z.B. Einzelgespräche durchgeführt werden, finden diese im Sichtbereich anderer Personen statt. Nach Möglichkeit sollte das Training in Doppelbesetzung durchgeführt werden.
Personalauswahl- und Entwicklung
Führungszeugnisse, ein vereinseigener Ehrenkodex und Schulungen dienen als präventive Maßnahme.
Organisation & Struktur
Der Verein hat sich auf seiner Mitgliederversammlung 2023 entschieden, den Schutz vor Gewalt im Sport in die Satzung aufzunehmen. Außerdem hat sich der Vorstand mit einer Stellungnahme positioniert. Zudem hat sich die JSG ETuS/Lippramsdorf in ihrer Leitlinie positioniert.
Der Aufbau eines Beschwerdemanagements mit Ansprechpersonen und „Kummerkasten“ soll eingerichtet werden.
Es werden Regeln für die Nutzung von WhatsApp und Social Media aufgestellt.
Räume, Wege & Fahrten
An allen Sportstätten oder im direkten Umfeld gibt es dunkle und abgelegene nicht oder nur schlecht einsehbare Bereiche. Es sind möglichst alle Bereiche bewegungsabhängig zu beleuchten.
Räume und Sportstätten sollten nicht einzeln genutzt werden (4 oder besser 6-Augen-Prinzip). Auch Trainer und Eltern müssen hiernach verfahren. Kinder dürfen nie alleine mit einem Erwachsenen die Sportstätte verlassen, es sei denn, es handelt sich um die Eltern.
Bei Veranstaltungen, Ferienlagern, Camps oder Fahrten sind räumliche Trennungen zwischen den Geschlechtern und auch zwischen den Betreuern und den Kindern einzuhalten[PV1] .
Umgang zwischen Verantwortlichen und der Zielgruppe
Alle im SV Lippramsdorf engagierten Sportler üben Toleranz und Wertschätzung als Grundlage für ein vertrauensvolles Miteinander aus. Gegenseitiger Respekt unter Berücksichtigung der persönlichen Würde und der Persönlichkeitsrechte gewährleistet eine faire, partnerschaftliche Zusammenarbeit. Jegliche Diskriminierung, insbesondere in Bezug auf Herkunft, Ethnie, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Alter, Geschlecht, sexuelle Identität oder Behinderung wird nicht geduldet. Sexualisierte, denunzierende, verachtende oder gewaltbesetzte Sprache wird nicht geduldet.
Allgemein
Verantwortliche, wie Vorstand, Abteilungsleitungen sollen mehr in die Kommunikation mit Trainer*innen, Eltern, Jugendlichen und Kindern gehen. Ein transparenter Umgang miteinander und die Möglichkeit zur Feedbackgabe soll allen ermöglicht werden.
4.2 Sensibilisierung der Sportler*innen und Beteiligten im Sportgeschehen
Es werden regelmäßige Informationsveranstaltungen zum Thema Prävention Sexualisierter und interpersoneller Gewalt u.a. des Kreissportbundes Recklinghausen für Übungsleiter*innen und Trainer*innen angeboten. Ebenso werden Informationsveranstaltungen für Eltern und Kinder angeboten.
4.3 Führungszeugnisse
Alle im Verein tätigen Funktionsträger, dazu gehören Vorstand, Angestellte, Trainer*innen und Übungsleiter*innen legen im Abstand von fünf Jahren ein erweitertes Führungszeugnis vor. Dies gilt auch für Eltern, Betreuer*innen bei Fahrten mit Übernachtung und Ferienfreizeiten.
4.4 Ehrenkodex
Für uns ist der Ehrenkodex eine klare Verpflichtungserklärung zu einem respektvollen und sicheren Umgang innerhalb unseres Vereins.
Wir etablieren damit klare Verhaltensstandards und -erwartungen. Der Ehrenkodex gibt einen Rahmen für unsere Vereinskultur des gegenseitigen Respekts und der Achtsamkeit.
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden werden vor Beginn ihrer Tätigkeit über den Ehrenkodex informiert und unterzeichnen diesen.
4.5 Ansprechpersonen
Für unseren Verein sind folgende Personen Ansprechpartner*in zum Thema Prävention Sexualisierter Gewalt:
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Zu den Aufgaben der Ansprechpersonen zählen NICHT die Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen. Keinesfalls werden sie ermittelnd oder therapeutisch tätig.
In Verdachts- und Krisenfällen sorgen sie für
- die Einbeziehung einer Fachberatungsstelle zur Verdachtsabklärung, zur Beratung des weiteren Vorgehens und zur Vermittlung professioneller Hilfe für Betroffene
- Informationen an die Verantwortlichen des Kreissportbundes Recklinghausen und der Sportjugend und wenn nötig,
- das Herbeiführen einer Entscheidung über die nächsten Schritte
- die Dokumentation aller spezifischen Anfragen und des jeweiligen Vorgehens
Zum möglichst sicheren Umgang mit der Meldung von Verdachtsfällen verfügen die vertraulichen Ansprechpersonen über eine Übersicht über die wichtigsten Handlungsschritte sowie einen Dokumentationsbogen.
4.6 Verhaltensrichtlinien
- Die Kommunikation im SV Lippramsdorf soll stets respektvoll und auf Augenhöhe erfolgen. In der Umgangssprache ist auf sexistische, diskriminierende und gewalttätige Äußerungen zu verzichten.
- Alle Beteiligten achten auf eine transparente, sensible, zugewandte und fachlich adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz und bestimmen diese selbst.
- Veranstaltungen mit Übernachtungen werden grundsätzlich von mehreren Personen begleitet. Nehmen beide Geschlechter teil, begleiten mindestens eine weibliche und eine männliche Person die Veranstaltung.
- Notwendig ist eine Kultur der Achtsamkeit und des Hinsehens. Die Etablierung regelmäßiger Schulungen aller Beteiligten soll für eine ganzheitliche Präventionsarbeit, Transparenz und eine Sensibilität für organisatorische Abläufe sorgen.
- Bei der Verbreitung von Bildern und Inhalten ist sowohl in den sozialen Medien als auch im internen Bereich sensibel vorzugehen.
- Im Sportbetrieb werden möglicherweise problematische und präventive Verhaltensweisen zu Beginn bzw. vor der Trainingsstunde thematisiert, insbesondere bei Sportausübungen, bei denen eine Hilfestellung notwendig ist und auch bei mehrtägigen Veranstaltungen.
4.7 Krisenmanagement und Verfahrensabläufe
Für den Fall eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt sind im Nachfolgenden Handlungsschritte in Form einer Checkliste beschrieben. Dazu gehören auch Schritte, die dazu dienen, Vermutungen und Verdachtsäußerungen einzuschätzen, zu bewerten und auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen einzuleiten. Auf keinen Fall sollte eine Person versuchen, allein einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder Kindeswohlgefährdung gezielt und systematisch abzuklären oder aufzudecken.
Zu beachten sind dabei die Grundsätze der Intervention:
- Ruhe bewahren
- Zuhören und Glauben schenken
- Keine überstürzten Handlungen und keine Versprechungen geben
- Verdachtsmomente dokumentieren und sammeln
- Eigene Gefühle klären, Grenzen erkennen und akzeptieren
- Keine Entscheidung über den Kopf der betroffenen Person hinweg fällen, altersgemäß Folgemaßnahmen absprechen
- Rücksprache mit Ansprechperson(en) im Verein halten
- Keine Informationen an beschuldigte Person(en)
- Professionelle Hilfe bei Fachberatungsstelle suchen
- Vereinsinternes Vorgehen gemäß vereinsspezifischem Schutzkonzept
Verfahrensablauf |
1. Verdacht – Information/Beobachtung/ Art des Verdachts |
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2. Information der Vertrauensperson |
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3. Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle |
Empfehlung: nur nach Absprache mit Fachberatungsstelle
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4. Möglichkeiten im Umgang mit Beschuldigter*m/Täter*in |
4.1 Dienstrechtliche Möglichkeiten für Hauptamtliche
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4.2 Möglichkeiten im Umgang mit Ehrenamtlichen
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In einem Dokumentationsbogen sollen alle Informationen festgehalten werden. (siehe Vorlage Dokumentationsbogen.
4.8 Notfallnummern Ansprechpersonen bei anderen Partnern
Ansprechpersonen beim Kreissportbund Recklinghausen
- Petra Völker, Tel.: 0173-7711308
- Shirin Assad, Tel.: 02364-5067404
- Selma Widlak-Kortenbruck, Tel.: 02364-5067404
Ansprechpersonen beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen:
- Dorota Sahle, Tel.: 0203-7381-847
- Tanja Eigenrauch, Tel.: 0203-7382-823
https://www.lsb.nrw/unsere-themen/schutz-vor-gewalt-im-sport
Andere Beratungs- und Anlaufstellen
- Fachbereich Familie und Jugend, Haltern am See
- Gisbert Drees, Tel. 02364-933409
- Boris Waschkowitz, Tel.: 02364-933183
- Externe Anlaufstelle & unabhängige Beratungsstelle des Landessportbund Nordrhein- Westfalen: Rechtsanwältinnen Petra Ladenburger & Marina Lörsch, Tel: 0221-973128-54, http://www.ladenburger-loersch.de/
- Hilfeportal sexueller Missbrauch, bundesweite kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt, Telefon: 0800-22 55 530 (kostenfrei und anonym)
- Weißer Ring, Hilfe für Betroffene bei eingerichteten Beratungsstellen; Telefon: 116 006 , online: weisser-ring.de
- Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer e.V." (Dt. Kinderschutzbund): 116 111 (Mo-Fr 15:00-19:00 Uhr)
- N.I.N.A Nationale lnfoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen 0800-2255530
- Hilfe bei Cybermobbing, WhatsApp-Stress & Co., Online-Beratung von Jugendlichen für Jugendliche, https://www.juuuport.de
- Menschen mit Behinderung: Suse hilft, www.suse-hilft.de
- Aufarbeitung: Haben Sie in Ihrer Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt beim Sport erfahren? www.aufarbeitungskommission.de/sport (kostenfrei und anonym)
5 Vorlage Dokumentationsbogen
Datum: | Uhrzeit: |
Wer ruft an? Name: Verband/Verein: Funktion: Kontakt: Telefon, Mail: | |
Was ist der Grund des Anrufes? Welche Situation liegt vor?
Sachliche Angaben ohne eine Interpretation einzufordern! Was? Wann? Wo? | |
Wer wird als Täter*in verdächtigt? Alter: Geschlecht: Funktion: Beziehung zum/r Betroffenen: | |
Wer ist betroffen? Alter: Geschlecht: Funktion: Beziehung zum/r Täter*in: | |
Was wurde bereits unternommen?
Wer wurde bereits informiert? (Datum, Uhrzeit)
Wurden schon andere Schritte der Intervention gegangen? | |
Wie wird verblieben? Vereinbarung weiterer Schritte (z.B. Weitervermittlung der meldenden Person/Organisation (mit deren Einverständnis) an eine passende Fachberatungsstelle):
Ist ein/e weitere Kontakt/Begleitung durch die Ansprechperson im Bund gewünscht? Besteht der Bedarf einer Beratung hinsichtlich der Umsetzung zukünftiger Präventions- maßnahmen für die betroffenen Sportorganisation? |
6 Impressum
Herausgeber
SV Lippramsdorf 1958 e.V.
Jahnstraße 50
45721 Haltern am See – Lippramsdorf
mail@svlippramsdorf.de
Homepage: www.svlippramsdorf.de
Redaktion
Namen: wird in Kürze bestimmt
Vorlagen:
Kreissportbund Recklinghausen